Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis festgelegt wird. Ein A-Verstoß führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung, ein B-Verstoß erst beim zweiten Mal, nämlich bei der zweiten Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt.
Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.
Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.
Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.
Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.
Das Fahreignungsseminar (FES)
Punkteabbau im Fahreignungsseminar
Das Fahreignungsseminar FES besteht aus zwei Teilen:
1. Verkehrspädagogische Teilmaßnahme hier in der Fahrschule
- max. 6 Teilnehmer
- 2 Sitzungen (Module) a 90 Minuten
- mit einem Verkehrspädagogen
Zwischen den beiden Sitzungen muss mindestens 1 Woche vergehen.
2. Verkehrspsychologische Teilmaßnahme in einer Praxis
- max. 1 Teilnehmer
- 2 Sitzungen (Module) a 75 Minuten
- mit einem Verkehrspsychologen
Zwischen den beiden Sitzungen müssen mindestens 3 Wochen vergehen.
Erst wenn beide Teilmaßnahmen erfolgreich absolviert wurden kann die Teilnahmebescheinigung zum Punkteabbau ausgestellt werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer beträgt 3 Wochen und 1 Tag Durch das FES Seminar kann 1 Punkt Rabatt erworben werden.
0 Punkte | Standard Normalstand |
1-3 Punkte | Stufe der "Vormerkung" keine Maßnahme vorgesehen friewillig Fahreignungsseminar (FES) möglich, 1 Punkt "Rabatt" |
4-5 Punkte | 1.Eingriffsstufe "Ermahnung" Informationen zum Punktestand und zum FES friewillig Fahreignungsseminar (FES) möglich, 1 Punkt "Rabatt" |
6-7 Punkte | 2.Eingriffsstufe "Verwarnung" Informationen zum Punktestand und zum FES friewillig Fahreignungsseminar (FES) möglich, kein "Punkterabatt" |
8 Punkte und mehr | Entzug der Fahrerlaubnis Sperre mindestens 6 Monate Neuerteilung im Regelfall erst nach MPU |
Hinweis | bei 6 Punkte oder mehr ohne "Ermahnung" = 5 Punkte bei 8 Punkte oder mehr ohne "Verwarnung" = 7 Punkte |
Punkteregel ab 01.05.2014
- Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrverbot 1 Punkt - Laufzeit 2,5 Jahre
- OWI mit Fahrverbot o. Straftat ohne Fahrerlaubnis Entzug 2 Punkte - Laufzeit 5 Jahre
- Straftat mit Fahrerlaubnisentzug 3 Punkte - Laufzeit 10 Jahre
- Entscheidungen zum Fahrerlaubnisentzug Laufzeit 5 oder 10 Jahre
- Punktebewertung immer ab dem Tattag gültig
- Beginn der Tilgungsfrist immer ab dem Tag der Rechtskraft
- Eintragungen werden 1 Jahr nach Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht = Überliegefrist
Löschung der Punktebewertung durch
- Ablauf der Tilgungsfristen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ausnahme befristete Fahrerlaubnis)
- Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis (Ausnahme Probeführerschein)
- Neuerteilung nach Verzicht auf die Fahrerlaubnis