Unter bestimmten Bedingungen dürfen Jugendliche in Deutschland bereits mit 16 1/2 Jahren ihre Führerschein-Ausbildung beginnen und bereits ab 17 Jahren in Begleitung am öffentlichen Straßenverkehr mit dem Auto teilnehmen.
Für die Fahrerlaubnis ab 17 werden verschiedene Bedingungen sowohl an den Fahrschüler/Fahranfänger sowie an die Begleitpersonen gestellt.
Fahrschüler:
- Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- Benennung mind. 1 Begleitperson (max. 3)
- keine Bedenken an der Fahreignung
- herkömmliche Ausbildung in der Fahrschule
Begleitpersonen:
- Mindestalter 30 Jahre
- namentlich benannt (behördlich überprüft)
- Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. 5 Jahren
- max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Mit dem 18. Geburtstag entfällt die Verpflichtung einer Begleitung und der Fahranfänger erhält seinen regulären EU-Kartenführerschein.